Im Trauerfall

Wir erledigen für Sie selbstverständlich alle für die Bestattung notwendigen Angelegenheiten im Krankenhaus, bei den behördlichen und kirchlichen Dienststellen sowie bei den Versicherungen.

Zur Erledigung der behördlichen Formalitäten benötigen wir folgende Dokumente:

  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde, Personalausweis, ärztliche Todesbescheinigung
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde, Personalausweis, ärztliche Todesbescheinigung
  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Personalausweis, ärztliche Todesbescheinigung
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners, Personalausweis, ärztliche Todesbescheinigung
  • An Stelle der Einzelurkunden genügt die Vorlage des vollständig ausgefüllten Familien-Stammbuches.

Die ärztliche Todesbescheinigung wird dann benötigt, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, dass bei einem Todesfall zu Hause umgehend ein Arzt benachrichtigt wird, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellt. Ist der Tod in einem Krankenhaus, einem Altersheim oder infolge eines Unfalls eingetreten, wird die ärztliche Todesbescheinigung von uns besorgt.

Hinweis

Beachten Sie, dass es keine Verpflichtung gibt, ein bestimmtes Bestattungsunternehmen zu wählen. Sie alleine entscheiden sich für einen Bestatter Ihrer Wahl, auch unabhängig davon, wo und wann und unter welchen Umständen der Tod eingetreten ist. Nehmen Sie sich die Zeit und entscheiden dies in Ruhe – und vor allem unabhängig von Dritten, die versuchen, Sie in Ihrer Entscheidung zu beeinflussen.

Bestattungen Hagemeier, Bestattungsunternehmen in Steinhagen, Kerze

Tischlerei & Bestattungen Hagemeier | Brockhagener Straße 212 | 33803 Steinhagen (Brockhagen) | Telefon: 0 52 04 / 38 64