Im Trauerfall
Wir erledigen für Sie selbstverständlich alle für die Bestattung notwendigen Angelegenheiten im Krankenhaus, bei den behördlichen und kirchlichen Dienststellen sowie bei den Versicherungen.
Zur Erledigung der behördlichen Formalitäten benötigen wir folgende Dokumente:
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde, Personalausweis, ärztliche Todesbescheinigung
- Bei Verheirateten: Heiratsurkunde, Personalausweis, ärztliche Todesbescheinigung
- Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Personalausweis, ärztliche Todesbescheinigung
- Bei Verwitweten: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners, Personalausweis, ärztliche Todesbescheinigung
- An Stelle der Einzelurkunden genügt die Vorlage des vollständig ausgefüllten Familien-Stammbuches.
Die ärztliche Todesbescheinigung wird dann benötigt, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, dass bei einem Todesfall zu Hause umgehend ein Arzt benachrichtigt wird, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellt. Ist der Tod in einem Krankenhaus, einem Altersheim oder infolge eines Unfalls eingetreten, wird die ärztliche Todesbescheinigung von uns besorgt.